Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine optimale Beweissicherung

Im Rahmen der Beweissicherung ist es stets ratsam, auf einen Fachmann zu vertrauen. Etwa dann, wenn ein Gerichtsgutachten in einem Streitfall erforderlich ist, ein Schadenshergang nicht plausibel erscheint oder ein Versicherer eine Gegenüberstellung der betroffenen Fahrzeuge wünscht. All diese Leistungen biete ich Ihnen in meinem Sachverständigenbüro Matthias Schaub in Bayreuth. Setzen Sie sich mit mir für ein persönliches Beratungsgespräch zusammen, damit ich mir ein Bild von Ihrem Fall machen kann. Anschließend erarbeite ich eine Lösung für Ihr Problem. Überzeugen Sie sich selbst von meiner Fachkompetenz.


Beauftragen Sie mich gerne mit der Beweissicherung bei Ihrem Schadensfall!
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Gerichtsgutachten durch einen objektiven Sachverständigen

Besonders im Streitfall ist es wichtig, einen objektiven Sachverständigen an seiner Seite zu wissen, der Ihnen ein völlig neutrales und unabhängiges Gutachten erstellt. Mithilfe meiner Gutachten können Sachverhalte geklärt und/oder besser bewertet werden. Häufig dienen sie dem Gericht zur Entscheidungsfindung. Gerne erstelle ich für Sie auch Gutachten für Gerichte, sofern Ihnen ein Beweisbeschluss vorliegt.

Plausibilitaetspruefung

Plausibilitätsprüfung bei einem unklaren Schadenshergang

Der Schaden oder der Schadenshergang erscheint nicht plausibel. Es soll nun geklärt werden, ob sich die Schadensschilderung tatsächlich mit dem entstandenen bzw. vorhandenen Schaden deckt. Hierzu biete ich Ihnen ein sogenanntes Plausibilitätsgutachten. Dieses kann sowohl von Ihnen als Privatperson als auch von Versicherungen oder Gerichten in Auftrag gegeben werden.

Fälle, bei denen Plausibilitätsgutachten weiterhelfen können:

  • Brandschäden
  • Ladungsschäden
  • Herabstürzende Lasten
  • Dachlawinen

Gegenueberstellung

Gegenüberstellung: Wer hat welchen Schaden verursacht?

Häufig stellt sich in diesem Fall folgende Frage: Sind die vorhandenen Schäden plausibel zuzuordnen oder waren vielleicht sogar Vorschäden vorhanden? Das heißt z.B.: Versucht der Unfallgegner vielleicht, die Reparatur alter Schäden durch Sie bezahlt zu bekommen? Oder wird Ihnen vielleicht ein Unfall unterstellt, der sich nicht auf die angegebene Weise ereignet hat? Durch eine sogenannte Gegenüberstellung der beiden betroffenen Fahrzeuge im Rahmen eines Gutachtens können diese Fragen meist eindeutig geklärt werden. Oft werden Gegenüberstellungen von Versicherungen gefordert – unter anderem bei widersprüchlichen Aussagen zum Unfallhergang.


Ob Gerichtsgutachten, Plausibilitätsprüfung oder Gegenüberstellung –
ich übernehme das für Sie:
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