Haftpflichtgutachten: Sie tragen keine Schuld

Bei einem Haftpflichtgutachten geht es darum, einen an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden festzuhalten, den eine andere Person durch einen Unfall verursacht hat. Der Unfallverursacher muss – im Falle der Schadensregulierung vertreten durch dessen Versicherer – gemäß § 249 BGB für den entstandenen Schaden aufkommen und Sie als Betroffenen entschädigen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich hierfür an die richtigen Fachleute wenden. In meinem Sachverständigenbüro Matthias Schaub in Bayreuth weiß ich Sie optimal zu beraten, da ich Ihnen mit langjährig erworbenen Fachwissen begegne.


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Auf eine individuelle Beratung folgt mein Gutachten

Mindestens genauso wichtig wie das Gutachten ist die Beratung im Vorfeld. Ich beantworte all Ihre Fragen rund um Ihren Schadensfall und erläutere Ihnen mein Vorgehen genau. Das Haftpflichtgutachten hilft Ihnen dabei, den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden angemessen und, unter Berücksichtigung  eines unabhängigen Sachverständigengutachtens, zu regulieren. Dieses Gutachten dient Ihnen ebenso als Grundlage für Ihre Beweissicherung.